Was Sie tun: Schreiben Sie z.B über Themenschwerpunkte und ggf. Spezialisierungen Ihrer Kanzlei.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Menschen, die in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben, oder durch Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Außerdem betrifft es gesetzliche Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung von Personen, die nicht durch Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind.
Das deutsche Erbrecht regelt ganz allgemein, wie das Eigentum und auch andere veräußerbare Rechte nach dem Tod einer Person vererbt werden. Es wird im fünften Teil des BGB behandelt und beginnt bei § 1922. Es regelt zudem wer erbt, also wer Begünstigter des Erblassers wird.
Das Zivilrecht, auch allgemeines Privatrecht, regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern bzw. zwischen Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen). Das Zivilrecht wird im BGB in fünf Teilbereiche untergliedert: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht und Familienrecht.